- 4283 - 1323. August 29. Namzla (Namslau). Decoll. s. Joh. bapt. Bolezlaus, Herzog von Schlesien und Herr zu Liegnitz, gelobt seinem Oheim Konrad, Herzog von Schlesien und Herrn zu Liegnitz, gemäss dem Schiedsspruch des Königs Wlodizlans von Polen innerhalb Jahresfrist die Burg Trachinburk mit der Stadt und mit allen dazu gehörigen Gütern, sowie den Hof Schozna (Münchwitz bei Bralin nach der Schlesischen Zeitschrift XXIX, 348, vielleicht aber auch Suschnie bei Gross-Wartenberg) zu kaufen oder die Burg zu belagern, zu erstürmen und ihm dann zu übergeben. Geschieht das nicht, so hat der Kastellan der Burg Namslau dieselbe mit Stadt und Distrikt ohne Weigerung dem Herzog Konrad als Pfand einzuräumen, bis Trachenberg und Scozna übergeben sind. Wird Herzog Konrad von denen von Trachenberg Schaden zugefügt, so darf er Namslau als Pfand haben, bis man ihm denselben nach angestellter Abschätzung ersetzt hat. Sonstige Streitigkeiten unterliegen dem Schiedssprüche des Königs von Polen. Aus dem ältesten Oelser Kopialbuch im Breslauer Staatsarchiv F. Oels III, 22 a, p. 138 abgedruckt bei Grünhagen und Markgraf, Lehns- und Besitzurkunden Schlesiens II, 14/15; frühere Drucke bei Sommersberg II access., 144 und L.ünig Cod. dipl. Germ. II, 227. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |